Häufige Fragen

Kann man Mitglied bei der Kantonalpartei werden, ohne Mitglied einer Ortsektion zu sein?
Ja, das ist ohne weiteres möglich. Es empfiehlt sich jedoch einer Ortspartei beizutreten, damit man über die lokalen politischen Themen orientiert wird und die lokale Politik mitgestalten kann.

Kann man Mitglied einer Ortssektion werden, ohne der Kantonalpartei anzugehören?
Nein. Als Mitglied einer Ortspartei ist man automatisch auch Mitglied der Bezirkspartei, der Kantonalpartei und der SVP Schweiz.

Kann man Mitglied der SVP des Kantons Zürich werden, ohne im Kanton Zürich zu wohnen?
Ja. Es ist jedoch sinnvoll sich der jeweiligen Ortspartei oder Kantonalpartei anzuschliessen, damit man über die lokalen politischen Themen orientiert wird und die lokale Politik mitgestalten kann.

Kann man als ausländischer Staatsangehöriger Mitglied der SVP des Kantons Zürich werden?
Ja.

Kann man Mitglied werden ohne gleichzeitig die Parteizeitung “Zürcher Bote” oder “Zürcher Bauer” zu abonnieren?
Gemäss Statuten ist die Abonnierung des Parteiorgans obligatorisch. Ausnahmen sind bei Mitgliedern, die im gleichen Haushalt wohnen möglich.

Wie teuer ist das Abonnement des “Zürcher Boten / Zürcher Bauer”?
Fr. 48.–
/ Fr. 63.– zuzüglich 2.4 % Mehrwertsteuer.

Kann die Parteizeitung auch von Nichtmitgliedern abonniert werden?
Ja. Abonnement Fr. 58.– zuzüglich 2.4 % Mehrwertsteuer.

Kann man fristlos aus der SVP des Kantons Zürich austreten?
Ja.

Wie und wo kann man eigens organisierte Veranstaltungen veröffentlichen?
In der Parteizeitung “Zürcher Boten / Zürcher Bauer”.

 

Wo erhalte ich Unterlagen und allgemeine Auskünfte über die SVP?
Beim Sekretariat der SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, mitKontaktformular , E-Mail sekretariat@svp-zuerich.ch, Telefon 044/217 77 66 oder per Fax 044/217 77 65.

Weshalb kann politische Werbung und Propaganda jedermann zugestellt werden trotz des Aufklebers “Stopp! Bitte keine Werbung”?
Bei der Verteilung ihrer Publikationen beansprucht die SVP des Kantons Zürich regelmässig eine ordentliche Dienstleistung der Post (Promopost), die in der offiziellen Werbebroschüre wie folgt umschrieben wird: “Zustellung: Ihre Sendungen werden von Montag bis Freitag innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bei der Zustellpoststelle zugestellt. Nicht bedient werden grundsätzlich die Briefkasten mit dem Kleber “Stopp – keine Werbung”. Folgende Sendungen können auf Wunsch des Absenders in sämtliche Briefkästen verteilt werden: Sendungen mit amtlichen Charakter von Bund, Kantonen und Gemeinden; amtliche Mitteilungsblätter oder Zeitungen. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kunden- berater der Post gibt Ihnen gerne Auskunft.”

Kann man Veranstaltungen und Anlässen der SVP auch beiwohnen, ohne Parteimitglied zu sein?
Die meisten Veranstaltungen und Anlässe der SVP sind öffentlich. Für die Teilnahme an der jährlichen Albisgüetli-Tagung ist eine SVP-Mitgliedschaft Voraussetzung.

Was muss ich tun, um an der alljährlichen Albisgüetlitagung teilzunehmen?
Als Mitglied der SVP des Kantons Zürich erhalte ich Ende Oktober eine Einladung mit Einzahlungsschein für die Teilnahme. Der Zeitpunkt der Einzahlung entscheidet bei Überbuchung!

Wo bekomme ich die schriftliche Fassung von Albisgüetlireden der letzten Jahre?

Beim Sekretariat der SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, mitKontaktformular, E-Mail sekretariat@svp-zuerich.ch, Telefon 044/217 77 66 oder per Fax 044/217 77 65.